Wizz Air Hungary Airlines Ltd.
Airport Business Park C2, Lőrinci út 59.
2220 Vecsés, Ungarn
Allgemeine Beförderungsbedingungen bei Wizz Air Hungary Kft.
- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- ANWENDUNGSBEREICH
- TARIFE
- FLUGPLAN
- VERTRAG ÜBER DIE BEFÖRDERUNG IM LUFTVERKEHR
- BUCHUNG UND SITZPLATZVERGABE
- GESAMTFLUGPREIS, TICKETPREIS, STEUERN, AUFPREISE UND GEBÜHREN FÜR WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
- DATENSCHUTZ
- CHECK-IN UND BOARDING
- GRENZKONTROLLEN, ZOLL UND SICHERHEITSKONTROLLEN
- REISEDOKUMENTE
- VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
- BESONDERE REGELN ZUR PASSAGIERBEFÖRDERUNG IM LUFTVERKEHR
- GEPÄCK
- VERTRAGSÄNDERUNGEN DURCH WIZZ AIR, ANNULLIERUNGEN, VERSPÄTUNGEN
- RÜCKERSTATTUNG UND UMLEITUNG
- HAFTUNG
- RECHTZEITIGE EINREICHUNG VON BESCHWERDEN, VERJÄHRUNG
- CHARTER-RICHTLINIEN
- AUSLEGUNG
SIE, IHR(E), IHNEN: beziehen sich auf die Person, die im von uns nach Bezahlung des Gesamtflugpreises ausgestellten Reiseplan genannt ist.
WIR, UNSER(E), UNS, Wizz Air: beziehen sich auf Wizz Air Hungary Limited und seine Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.
AIRLINE DESIGNATOR CODE: zwei oder drei Buchstaben oder Zeichen, die eine Fluggesellschaft identifizieren. Der Code für Wizz Air Limited ist W6 und WZZ.
VEREINBARTER ZWISCHENLANDEORT: ein auf dem Reiseplan und in unserer Datenbank als solcher angezeigter Zwischenlandeort, der kein Abflug- oder Bestimmungsort ist.
GEPÄCK: Ihr persönliches nicht von der Beförderung ausgeschlossenes Eigentum, das Sie auf Ihrer Reise als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck mit sich führen.
GEPÄCKLABEL: Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung Ihres aufgegebenen Gepäcks ausgestellt und am aufgegebenen Gepäck befestigt wird.
GEPÄCKMARKE: Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung Ihres aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird und das Sie mit Ihrer Bordkarte erhalten.
BORDKARTE: Dokument, das am Check-In-Schalter auf Vorlage Ihres Buchungscodes oder Ihres Reiseplans und Ihrer gültigen Reisedokumente ausgestellt wird und Ihnen das Einsteigen in das Flugzeug gestattet.
CALL CENTER: Telefonischer Kundenservice, dessen aktuelle Telefonnummern Sie auf der Webseite finden.
STORNIERUNGSGEBÜHR: der auf der Webseite angegebene Betrag, der zu zahlen ist, wenn der Passagier die Buchung storniert.
CHARTER-VEREINBARUNG: der Charterbeförderungsvertrag, der gemäß den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen abgeschlossen wird.
AUFGEGEBENES GEPÄCK: Ihr Gepäck, das wir in unsere Obhut nehmen und für das wir ein Gepäcklabel und eine Gepäckmarke ausgestellt haben.
ANNAHMESCHLUSSZEITEN BEIM CHECK-IN: die von uns in den aktuellen Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegte Zeit, zu der Sie die Check-In-Formalitäten abgeschlossen haben und im Besitz Ihrer Bordkarte sein müssen.
VERTRAGSBEDINGUNGEN: Aussagen und Angaben, die in Ihrem Reiseplan, diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen, den Datenschutzrichtlinien und den nach geltendem Recht relevanten Bestimmungen enthalten sind.
ANSCHLUSSFLÜGE: zwei oder mehrere Flugabschnitte in der gebuchten Richtung unter der gleichen Buchung.
(BEFÖRDERUNGS-)VERTRAG: zwischen Ihnen und uns gemäß den Vertragsbedingungen abgeschlossener Vertrag über die Luftfrachtbeförderung von Passagieren und Gepäck, auf dessen Grundlage wir Sie und Ihr Gepäck vom Abflug- zum Bestimmungsort transportieren. Der Vertrag wird von Reiseplan und Gepäcklabel repräsentiert.
CONVENTION: Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftverkehr von Montreal vom 5. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung („Montreal Convention for the Unification of Certain Rules Relating to International Carriage by Air“).
VON DER BEFÖRDERUNG BETROFFENE LÄNDER: die Länder, die als Abflugort, Bestimmungsort oder vereinbarter Zwischenlandeort genutzt werden.
CREW: Autorisierte Mitarbeiter, die auf der Flug-Order genannt werden und Aufgaben an Bord übernehmen, so wie Piloten, Flugbegleiter, Techniker und Sicherheitspersonal, die im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages handeln.
TAG(E): Kalendertage, einschließlich aller sieben Wochentage, sofern bei Benachrichtigungen der Tag, an dem die Benachrichtigung versandt wird, nicht gezählt wird.
BELEG FÜR ÜBERGEPÄCK: Dokument, das bei der Bezahlung für Übergepäck ausgestellt wird.
AUSSERORDENTLICHE UMSTÄNDE: Ereignisse, die auch bei Einsatz aller vertretbaren, angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, wie z. B. höhere Gewalt, politische Unruhen, meteorologische Bedingungen, die mit dem Start eines Flugzeuges unvereinbar sind, Sicherheitsrisiken, Streiks, unerwartete Mängel bei der Flugsicherheit und Entscheidungen der Flugsicherung, die in Bezug auf ein bestimmtes Flugzeug an einem bestimmten Tag eine lange Verzögerung oder die Streichung von einem oder mehreren Flügen dieses Flugzeugs zur Folge haben.
FLUGPREIS: Preis der Beförderung vom Abflug- zum Bestimmungsort. Der Flugpreis beinhaltet Steuern, Gebühren und unvermeidbare Gebühren in niedrigster verfügbarer Höhe für weitere Serviceleistungen.
GEBÜHREN FÜR WEITERE LEISTUNGEN/SERVICE-GEBÜHREN: die Beträge, die laut den Angaben auf unserer Webseite für verschiedene Leistungen in Verbindung mit der Luftbeförderung, ausgenommen Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr und Stornierungsgebühr, zu bezahlen sind.
ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN: die anwendbaren Bestimmungen für die Luftbeförderung von Passagieren und Gepäck, nach denen sich Wizz Air richtet, wie in diesem Dokument dargelegt.
GELTENDES RECHT: die im Hinblick auf die sich aus dem Vertrag ergebende Beziehung anzuwendenden Gesetze der Republik Ungarn in ihrer jeweils gültigen Fassung; Vorschriften und „Convention“, in ihrer jeweils gültigen Fassung.
REGIERUNGSERLASS/ERLASS: Erlass der ungarischen Regierung 25/1999. (II.12) bezüglich der Regeln zur Luftbeförderung von Passagieren in der jeweils gültigen Fassung.
IATA: Internationale Flug-Transport-Vereinigung (International Air Transport Association).
RÜCKFLUG/RÜCKREISE: letzter Abschnitt einer Reise oder der Flug selbst, wenn es sich um eine Reise mit einfachem Flug handelt.
KLEINKIND: Kind, dessen Alter bei Reisedatum unter zwei Jahren liegt.
REISEPLAN: Dokument, das wir an Passagiere nach der Bezahlung des vollständigen Flugpreises ausstellen und das den Namen des Passagiers und die Flugangaben, wie z.B. Abflugort, Bestimmungsort und, soweit vorhanden, vereinbarte Zwischenlandeorte, Abflug- und Ankunftszeiten, sowie Hinweise auf die Vertragsbedingungen und andere wichtige Mitteilungen enthält. Der Reiseplan muss bei einer Buchung über das Internet von Ihnen ausgedruckt werden oder Ihnen vom Reisebüro, bei dem Sie die Buchung vornehmen ließen, ausgehändigt werden. Wenn Sie die Buchung über unser Call Center durchführen, erhalten Sie einen Buchungscode, und der Reiseplan wird Ihnen per Fax, E-Mail oder Post gemäß den vorliegenden allgemeinen Beförderungsbedingungen zugestellt.
LIMITED RELEASE LABEL: Dokument über unsere beschränkte Haftung für aufgegebenes Gepäck, das auf irgendeine Weise beschädigt oder dessen Größe oder Zustand nicht angemessen ist oder das zerbrechliche Gegenstände enthält und von uns zur Beförderung akzeptiert wurde. Das Label dokumentiert die oben angegebenen Mängel und Eigenschaften.
HINFLUG/HINREISE: erster Abschnitt der Reise oder der Flug selbst, wenn die Reise nur aus einem einfachen Flug besteht.
PASSAGIER: die Person, die auf dem von uns ausgestellten Reiseplan steht und entsprechend in unserer Datenbank gespeichert ist.
PASSAGIER MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT ODER MIT DER ERFORDERNIS BESONDERER HILFESTELLUNG: jede Person, deren Mobilität aufgrund körperlicher Behinderung (in Wahrnehmung oder Bewegung), geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder aufgrund einer anderen Behinderung bei der Benutzung eines Transportmittels eingeschränkt ist, die besonderer Aufmerksamkeit bedarf und für die die allen Passagieren zugänglichen Dienstleistungen auf ihre Bedürfnisse hin angepasst werden müssen.
FÜR DIE BEFÖRDERUNG ZAHLENDE PERSON: natürliche oder juristische Person, die den auf dem Reiseplan angegebenen vollständigen Flugpreis für die durch uns erfolgende Luftbeförderung eines Passagiers bezahlt.
ABFLUGORT: Ort, der auf dem Reiseplan angegeben und in unserer Datenbank als Anfangspunkt der Luftbeförderung vermerkt ist.
BESTIMMUNGSORT: letzter Flughafen der Luftbeförderung, der als solcher auf dem Reiseplan angegeben und in unserer Datenbank vermerkt ist.
DATENSCHUTZRICHTLINEN: die auf unserer Webseite angegebenen Richtlinien zur Regelung der Verarbeitung von Personenangaben, die von den Passagieren oder den für die Beförderung zahlenden Personen gegenüber Wizz Air gemacht werden.
VORSCHRIFT: Richtlinie (EU) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats, sowie Richtlinie Nr. 2027/97/EC des Europäischen Rats in der jeweils gültigen Fassung.
FLUGPLAN: Ankunfts- und Abflugzeiten einzelner Flüge wie von Wizz Air festgelegt und auf der Webseite veröffentlicht.
SZR: Sonderziehungsrecht wie es vom Internationalen Währungsfond definiert wird. (Den aktuellen Wert dieser Währungseinheit erfahren Sie auf der Internetseite des Internationalen Währungsfonds - www.imf.org – sowie auf den Finanzseiten der wichtigen Tageszeitungen.)
SITZPLATZ-AUFBEWAHRUNGSGEBÜHR: der auf der Webseite angegebene Betrag, der erstattet wird, wenn Wizz Air vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht und die Buchung aus Gründen, die der Passagier zu vertreten hat, gemäß den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen storniert.
TARIFE: die auf der Webseite angegebenen Bestimmungen und Bedingungen bezüglich der Gesamtpreise und Gebühren und Aufpreise für verschiedene von uns geleistete Dienstleistungen sowie weitere Wizz-Air-Richtlinien. Weitere Informationen zu unseren Tarifen sind auf unserer Webseite zu finden.
GESAMTPREIS: der Preis, den Sie für sämtliche von Wizz Air an Sie erbrachte Leistungen, einschließlich des Flugpreises für die Luftbeförderung und der für weitere Leistungen berechneten Gebühren, zu zahlen haben.
REISEDOKUMENTE: Dokumente (wie z.B. Personalausweis ggf. mit Foto, Reisepass, Visum, Genehmigungen, Bescheinigungen, Urkunden sowie Einreise-, Ausreise-, Gesundheits- und andere Dokumente, Einladungsschreiben, usw.), die in den Ländern, in denen jeweils die Beförderung, der Grenzübertritt, der Transit oder der Aufenthalt erfolgt, gesetzlich oder gemäß geltenden Rechtsvorschriften erforderlich sind.
NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK / HANDGEPÄCK: Ihr nicht aufgegebenes Gepäck, das für die gesamte Dauer der Reise in Ihrer Obhut bleibt, einschließlich mit an Bord genommener persönlicher Gegenstände und Ihrer Kleidung.
WEBSEITE: wizzair.com
2.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck – innerhalb des in Absatz 2.2 definierten Umfangs – bilden einen Teil des Vertrags, der zwischen Ihnen und uns geschlossen wird.
2.2. ANWENDBARKEIT
Für die Beförderung von Passagieren und Gepäck gelten die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen in ihrer zum auf dem Reiseplan genannten Ausstellungsdatum gültigen Fassung, wenn Wizz Air in Ihrem Reiseplan als Beförderungsunternehmen genannt wird.
2.3. CHARTERFLÜGE
2.3.1. Wird eine Beförderung aufgrund eines Chartervertrags durchgeführt, gelten diese allgemeinen Beförderungsbedingungen nur in dem Ausmaß oder mit den Änderungen, die im Chartervertrag, in den Charter-Richtlinien in Artikel 19 oder im Charterschein dargelegt sind.
2.4. VORRANGIGES GESETZ
Bestimmungen dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen, die nicht den laut geltendem Recht vorgeschriebenen Bestimmungen entsprechen, sind null und nichtig. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt das geltende Recht.
2.5. BEDINGUNGEN HABEN VORRANG VOR VERFAHRENSWEISEN
Soweit nicht anderweitig in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen angegeben gelten im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen den Allgemeinen Beförderungsbedingungen und anderen Verfahrensweisen, die wir gegebenenfalls bezüglich bestimmter Themen haben, immer die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Tarife zu ändern. Auf Anfrage erhalten Sie bei unserem Call Center Informationen über unsere Tarife.
3.2. Unsere Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter sind dazu verpflichtet, unsere Tarifvorgaben einzuhalten.
Erlass 4.§
Die Abflugzeiten und Ankunftszeiten, die in unserem Flugplan und anderswo angezeigt werden, sind nicht garantiert und wir behalten uns das Recht vor sie zu ändern.
Erlass 5.§
5.1. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT
Der Beförderungsvertrag wird bei Bezahlung des Gesamtreisepreises und Ausstellung des Flugplans geschlossen. Die folgenden Vertragsbedingungen haben für den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beförderungsvertrag Gültigkeit:
(a) die Vertragsbedingungen und alle weiteren Angaben, die in Ihrem Reiseplan enthalten sind und über die Sie mündlich in Kenntnis gesetzt werden, falls Sie Ihre Buchung über unser Call Center getätigt haben;
(b) die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen;
(c) die Datenschutzrichtlinien;
(d) geltendes Recht.
5.2. REISEPLAN
Erlass 6-7.§
5.2.1. Der Reiseplan (bzw. im Fall einer Gepäckbeförderung das Label zur Identifizierung des Gepäcks) bescheinigt den Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und uns. Ein anderes Ticket wird nicht ausgestellt.
5.2.2. Wir befördern ausschließlich den/die im Reiseplan aufgeführten Passagier/e. Wenn Sie beim Einchecken keinen Reiseplan vorlegen können, müssen Sie dem Mitarbeiter am Check-In-Schalter Ihren Buchungscode nennen. Sie müssen beim Check-In das/die gültige/n Reisedokument/e vorzeigen.
5.2.3. Sie können die Neuversendung (Ersatz) Ihres Reiseplans oder Ihres Buchungscodes telefonisch bei unserem Call Center anfordern. Wizz Air kann Ihnen für diesen Service eine Gebühr berechnen.
6.1. BUCHUNG
6.1.1 Sie können Ihre Buchung online, über unser Call Center oder in einem Reisebüro vornehmen.
6.1.2 Die Buchung wird ohne die sofortige Bezahlung des Gesamtreisepreises nicht akzeptiert; allerdings ist bei der Buchung von Reisen mit bestimmten Abflugländern die Zahlung auch per Banküberweisung möglich. In solchen Fällen dürfen Banküberweisungen nur von dem Land aus getätigt werden, in dem der Abflugort liegt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Im Falle einer Banküberweisung ist die Anzahl der Reservierungen, für die vom gleichen Konto aus bezahlt werden kann und die Anzahl der Flüge, die mit der gleichen Reservierung gebucht werden kann bis zum Erhalt der vollständigen Summe des Gesamtpreises durch Wizz Air begrenzt.
6.1.3 Sie müssen uns angemessene Kontaktinformationen zukommen lassen, unter denen Sie zu jeder Zeit erreichbar sind (Telefonnummer/Handynummer und E-Mail-Adresse). Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die angegebene E-Mail-Adresse stimmt und Sie darauf Zugang haben und regelmäßig Ihre E-Mail-Nachrichten abrufen können. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die angegebenen Telefonnummern sowie die Landes- und Ortsvorwahl richtig sind (dies gilt auch, wenn die Buchung von einer anderen Person für Sie durchgeführt wird) und dass Sie unter mindestens einer der bei der Buchung angegebenen Telefonnummern jederzeit erreichbar sind. Wizz Air ist nicht schadensersatzpflichtig für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass Sie sich nicht an die oben genannten Anforderungen halten. Wenn Ihre Buchung von einem Reisebüro vorgenommen wurde und Sie keine E-Mail-Adresse haben, muss das Reisebüro für die Buchung seine E-Mail-Adresse angeben und es wird Sie über alle Mitteilungen informieren, die ihm von Wizz Air übermittelt werden, und die Ihre Buchung beeinflussen.
6.2. BUCHUNGSANFORDERUNGEN
Erlass 25.§
6.2.1. Wenn Sie besondere Hilfeleistungen benötigen, müssen Sie oder die für die Beförderung zahlende Person bei der Buchung unser Call Center über Ihre Behinderung oder eingeschränkte Mobilität informieren.
6.2.2. Da wir nicht in der Lage sind, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen, liegt es in Ihrer Verantwortung, bei Vorliegen einer ernsthaften oder ansteckenden Erkrankung oder anderer gesundheitlicher Beschwerden, die eine medizinische Behandlung erfordern, ärztlichen Rat einzuholen, ob eine Flugreise angeraten ist. Entsprechend der Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen übernimmt Wizz Air keinerlei Haftung für erlittene Verletzungen, die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands oder den Todesfall aufgrund solcher Beschwerden während der Flugreise.
6.2.3. Wir behalten uns das Recht vor, in einem der in Absatz 6.2.1. erwähnten Fälle eine komplette medizinische Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Eignung zu einer Flugreise anzufordern, die eine ausdrückliche ärztliche Zustimmung zu Ihrer Flugreise beinhaltet. Insofern notwendig können wir darauf bestehen, dass Sie von einem qualifizierten Arzt bzw. Krankenpfleger begleitet werden.
6.2.4. Falls Sie die in Absatz 6.2.1. und 6.2.2. genannten Bedingungen nicht erfüllen oder wir nicht in der Lage sein sollten, die in Ihrer ärztlichen Bescheinigung dargelegten Bedingungen auf unserem planmäßigen Flug zur Verfügung zu stellen, werden wir Ihre Buchung und Beförderung ablehnen und den Flugpreis zurückerstatten.
6.2.5. Sollten Sie besonderes Gepäck oder Gepäckstücke, die wir nur bedingt befördern, mit sich führen wollen, müssen Sie oder die Person, die die Buchung für Sie durchführt, unser Call Center entsprechend darüber informieren (siehe Absatz 14.4.).
6.3. SITZPLATZVERGABE
Wir bieten für keinen unserer Flüge eine Reservierung bestimmter Sitzplätze an (dementsprechend wird keine Sitzplatznummer im Reiseplan angezeigt). Allerdings werden Passagiere mit besonderen Bedürfnissen und Eltern mit kleinen Kindern zuerst zum Boarding zugelassen, sofern sie dies bei Beginn des Boardingvorgangs am Gate angeben. Gegen eine Gebühr (den genauen Preis finden Sie auf der Webseite) können Sie jedoch eine höhere Priorität beim Boarding sowie Sitze mit mehr Beinfreiheit erwerben.
6.4. VOM PASSAGIER VORGENOMMENE ÄNDERUNGEN
6.4.1. Die im Reiseplan genannte Buchung kann mit Ausnahme der unten genannten Bestimmungen nicht übertragen oder anderweitig geändert werden.
6.4.2. Sollten Sie Flugzeiten oder -strecke in Ihrem Reiseplan ändern wollen, können Sie die Änderungen bis zu 3 Stunden vor der auf dem Reiseplan angezeigten planmäßigen Abflugzeit auf unserer Webseite oder über unser Call Center durchführen.
Sie müssen eine Umbuchungsgebühr sowie die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Preis bezahlen (einschließlich aller Gebühren für Steuern und andere Dienstleistungen). Liegt der neue Preis unter dem ursprünglichen Preis, haben Sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Differenz, außer für den Betrag der niedrigeren Steuern und Gebühren..
6.4.3. Wenn Sie den/die Namen eines Passagiers ändern möchten, müssen Sie unser Call Center bis spätestens 3 Stunden vor planmäßiger Abflugzeit Ihres Hinfluges über die Änderung informieren. Dafür wird Ihnen eine Namensänderungsgebühr berechnet. Die genaue Höhe dieser Gebühren erfahren Sie auf unserer Webseite oder bei unserem Call Center. Eine Namensänderung ist nur für alle Reiseabschnitte derselben im Reiseplan aufgeführten Buchung erlaubt.
6.5. BUCHUNGSSTORNIERUNG DURCH EINEN PASSAGIER
Erlass 22.§ (3), 25.§ and 26.§
6.5.1. Sie können Ihre Buchung bis zum vierzehnten (14.) Tag vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges stornieren. Sie sind dann zu einer Rückerstattung des Gesamtflugpreises abzüglich der Stornierungsgebühr berechtigt. Wenn Sie Ihre Buchung innerhalb von vierzehn (14) Tagen vor der geplanten Abflugszeit Ihres Fluges stornieren, wird Ihnen der gesamte Betrag abzüglich der Gebühren für weitere Leistungen und die Sitzplatzreservierung erstattet.
6.5.2. Im Falle des Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen (Mutter, Vater, Schwester, Bruder, Großeltern, Kind, Enkelkind, Ehefrau, Ehemann, eingetragener Lebenspartner) innerhalb eines Monats vor der in Ihrem Reiseplan genannten planmäßigen Flugzeit, erstatten wir nach Anfrage, die innerhalb 1 Monats nach dem Todesfall zu erfolgen hat, den Gesamtflugpreis für den nicht in Anspruch genommenen Flugabschnitt, vorausgesetzt, Sie legen innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Anfrage eine Sterbeurkunde vor.
6.5.3. Falls Wizz Air die auf Ihrem Reiseplan angegebene Flugstrecke oder planmäßigen Flugzeiten gemäß Paragraph 15.1 ändert, den vereinbarten Zwischenlandeort auslässt oder einen weiteren Zwischenlandeort hinzufügt, können Sie den Vertrag kündigen und haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Gesamtflugpreises.
ARTIKEL 7 – GESAMTFLUGPREIS, TICKETPREIS, STEUERN, AUFPREISE UND GEBÜHREN FÜR WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
7.1. GESAMTFLUGPREIS, TICKETPREIS
7.1.1. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich von Wizz Air angegeben, beinhaltet der Gesamtflugpreis den Ticketpreis, Steuern, Aufpreise und Gebühren für weitere Dienstleistungen. Informationen über Bestandteile des Gesamtpreises und der jeweiligen Beträge erhalten Sie während des Buchungsprozesses auf der Webseite, vom Call Center oder dem Reisebüro, je nachdem, wie Sie Ihre Buchung durchführen.
7.1.2. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich angegeben, enthält der Ticketpreis nur den Preis für die Beförderung vom Abflug- zum Bestimmungsort sowie die dazugehörigen Steuern und Gebühren. Der Flugpreis versteht sich ohne Transport-Service am Boden zwischen Flughafenterminals oder zwischen Flughafen und City-Terminals und ohne Gebühren für weitere Dienstleistungen, die Sie anfordern.
7.1.3. Der Betrag des Flugpreises wird entsprechend der am Tag der Buchung geltenden Beträge hinsichtlich der verfügbaren Beförderung, wie auf der Webseite angezeigt, berechnet. Der Preis wird nicht von Änderungen dieser Beträge zwischen dem Buchungsdatum (die Ausgabe des Reiseplans) und dem Datum des Reiseantritts (außer wie in Absatz 6.4. und 7.2.2. dargelegt) beeinträchtigt.
7.1.4. Im Allgemeinen ist der Ticketpreis günstiger, je früher Sie buchen; allerdings behalten wir uns das Recht vor, zwischen dem Datum Ihrer Buchung und Ihrem Reisedatum Aktionspreise einzuführen (solche Aktionen können die Route ändern, für die Sie vor dem Beginn einer solchen Aktion gebucht haben). Die Einführung von Werbeangeboten berechtigt nicht zur Rückerstattung des Preisunterschieds zwischen dem von Ihnen für Ihre Buchung gezahlten Gesamtpreis und dem Gesamtpreis des Werbeangebots.
7.2. STEUERN, AUFPREISE UND GEBÜHREN FÜR WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
7.2.1. In der Regel enthält der Flugpreis Steuern und Gebühren, die von der Regierung oder anderen Behörden oder den Flughafenbetreibern oder von Wizz Air erhoben werden, und den niedrigsten Betrag von unvermeidbaren Gebühren für weitere Leistungen, die notwendig sind, um die Buchung zu den zum Zeitpunkt der Buchung (Kauf) geltenden Konditionen durchzuführen. Diese Kosten werden normalerweise separat auf Ihrem Reiseplan innerhalb des Reisepreises angezeigt. Sie werden auch Informationen über diese Beträge während des Buchungsprozesses erhalten.
7.2.2. Wizz Air behält sich das Recht vor, und durch Akzeptieren dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie Wizz Air für jeden neuen oder erhöhten Betrag von Steuern und Gebühren (einschließlich Gebühren für weitere Dienstleistungen) bezahlen werden, die für Ihre Reise relevant sind und von Regierungen, anderen Behörden oder von Luftfahrtbetreibern zwischen dem Datum der Ausgabe des Reiseplans und dem Zeitpunkt Ihrer Reise, gegebenenfalls rückwirkend, verhängt wurden. Sollten Sie diese Beträge nicht zahlen, hat Wizz Air das Recht, gemäß Artikel 12 die Beförderung von in der betreffenden Buchung genannten Passagieren zu verweigern.
7.3. WÄHRUNG
Der Reisepreis, die Steuern, Aufpreise und Gebühren für weitere Dienstleistungen werden bestimmt und bezahlt in der Währung am Abflugort, es sei denn, wir geben bei oder vor dem Zeitpunkt der Bezahlung eine andere Währung an (z.B. wegen der Nichtaustauschbarkeit der lokalen Währung). Die Rechnung wird in der Währung der Bezahlung ausgestellt.
7.4. BEZAHLUNG
7.4.1. ALLGEMEINES
7.4.1.1. Die Zahlung des Gesamtflugpreises muss bei Buchung mit Debit- oder Kreditkarte bzw. bei Reisen aus bestimmten Ländern (siehe Absatz 6.1.2.) per Überweisung erfolgen. In einigen Ausnahmefällen – auf die Sie bei der Buchung hingewiesen werden – müssen Sie außerdem bei Aufforderung zusätzliche Steuern, Aufpreise und Gebühren zahlen (z.B. verlangen einige Flughäfen die Zahlung direkt am Flughafen).
7.4.1.2. Falls Steuern, Aufpreise und Gebühren für weitere Dienstleistungen irrtümlich erhoben wurden, müssen Sie oder die für die Beförderung zahlende Person die Differenz begleichen bzw. erhalten eine Rückerstattung. Die Rückerstattung muss von Ihnen oder der für die Beförderung zahlenden Person ausschließlich beim Aussteller des Reiseplans angefordert werden.
7.4.1.3. Der Passagier ist auch für die Zahlung des Gesamtflugpreises haftbar, wenn der Gesamtflugpreis von Dritten bezahlt wurde. Wizz Air kann die zur Zahlung oder zur Überweisung verwendete Karte und/oder die bei der Reservierung gemachten Angaben nach eigenem Ermessen als Angaben einstufen, bei denen ein hohes Betrugsrisiko besteht. In einem solchen Fall werden wir Sie und/oder die für die Beförderung zahlende Person über die Telefonnummern kontaktieren, die Sie bei Ihrer Buchung zur Bestätigung der Buchungs- und Zahlungsangaben hinterlassen haben. Sollten wir Sie nicht über eine dieser Telefonnummern erreichen können oder falls Sie die Zahlungs- oder Buchungsdaten nicht bestätigen können, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren und den Gesamtflugpreis zurückzuerstatten.
7.4.1.4. Wizz Air erstellt elektronische Rechnungen über den Gesamtflugpreis. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden nur auf elektronischem Wege an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
Elektronische Rechnungen werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden ungarischen Gesetzgebung ausgestellt. Zusätzlich kann eine schriftliche Kopie der Rechnung gegen eine Gebühr, deren Höhe auf unserer Internetseite oder über unser Call Center in Erfahrung zu bringen ist, über das Call Center angefordert werden. Eine solche Kopie der Rechnung wird per Post an die dem Call Center bekannt gegebene Adresse gesendet. Sie können eine modifizierte Rechnung anfordern, in der andere, bei der Buchung nicht genannte Rechnungsangaben gemacht werden, und wir behalten uns das Recht vor, für diese Leistung eine Gebühr zu berechnen.
7.4.1.5. Die Bezahlung des Gesamtflugpreises erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in der Währung, in der auch der Ticketpreis berechnet wurde.
7.4.2. ZAHLUNG BEI ONLINE-BUCHUNG
Sie oder die für die Beförderung zahlende Person müssen den Gesamtflugpreis mit einer für Internet-Zahlungen geeigneten Bankkarte oder (wenn möglich) per Überweisung direkt bei der Online-Buchung bezahlen oder im Falle von Überweisungen innerhalb des für Überweisungen festgelegten Zeitraumes.
7.4.3. ZAHLUNG BEI BUCHUNG ÜBER UNSER CALL CENTER
Wenn Sie eine Buchung über unser Call Center durchführen, müssen Sie dem Mitarbeiter, der die Bezahlung für die Buchung arrangieren wird, Angaben zu Ihrer Bankkarte machen. Die Bezahlung des Gesamtpreises wird bei Buchung durchgeführt. In bestimmten Fällen können Sie per Banküberweisung bezahlen. Die dafür notwendigen Daten finden Sie auf unserer Webseite und erfahren Sie vom Call Center (siehe Absatz 6.1.2). Die bei der Zahlung anfallenden Call Cneter-Gebühren im Falle von Buchungen über das Call Center können Sie der Webseite entnehmen oder bei unserem Call Center erfragen.
7.4.4. ZAHLUNG BEI BUCHUNG ÜBER EIN REISEBÜRO
Wird Ihre Buchung von einem Reisbüro durchgeführt, wird dieses die Weiterleitung der Zahlung an uns veranlassen. Sie bezahlen das Reisebüro entsprechend seiner Rechnung an Sie. Es liegt in der Verantwortung des Reisebüros, Sie über unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu informieren und Ihnen den Reiseplan auszuhändigen. Der Vertrag zur Beförderung im Luftverkehr wird zwischen Ihnen und uns abgeschlossen. Wenn Sie berechtigt sind, entsprechend dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihre Forderung schriftlich an Wizz Air richten. Die Rückerstattung wird entsprechend dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen bearbeitet. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite oder erfragen Sie bitte bei unserem Call Center.
7.4.5 ZAHLUNG PER BANKÜBERWEISUNG
Im Falle einer Banküberweisung müssen alle mit der Überweisung verbundenen Kosten von Ihnen getragen werden. Der überwiesene Betrag muss den gesamten und genauen Betrag des Fahrpreises decken und muss innerhalb des auf unserer Website dargelegten Zeitrahmens von Wizz Air erhalten werden, sonst ist die Reservierung nicht gültig und wird storniert.
Im Falle der Zahlung per Banküberweisung ist der Zeitrahmen für die Durchführung der Buchung begrenzt. Für den Fall, dass Sie innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der Reservierung noch keine Bestätigung an die zum Zeitpunkt der Reservierung angegebenen E-Mail-Adresse erhalten haben, liegt es in Ihrer Verantwortung sich mit dem Call Center in Verbindung zu setzen, um den Erhalt Ihrer Zahlung zu prüfen.
Wizz Air wird alle nicht identifizierten Zahlungen an die Ursprungskonten zurücküberweisen. Alle mit einer solchen Rücküberweisung verbundenen Kosten werden von Ihnen oder der Person, die für die Beförderung bezahlt, getragen.
8.1. In Verbindung mit Ihren persönlichen Daten hält sich Wizz Air an die anzuwendenden Datenschutzgesetze. Sie können unsere Datenschutzrichtlinien auf unserer Webseite nachlesen oder genaue Informationen darüber bei unserem Call Center erfragen.
8.2. Durch Akzeptieren dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen erklären Sie sich mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden.
Erlass 9.§ (10.§), and
9.1. Der Check-In beginnt 2 Stunden vor Abflug und endet 40 Minuten vor Abflug entsprechend dem Flugplan des Flughafens am Abflugort. Wenn Sie (a) den Check-In nicht vor Ablauf der Annahmeschlusszeit für den Check-In abschließen oder (b) aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig beim Check-In oder am Gate erscheinen, stornieren wir Ihre Buchung, lassen Sie nicht zum Boarding zu und erstatten Ihnen den Gesamtflugpreis abzüglich sämtlicher Gebühren für weitere Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr zurück. Zum Schutz vor finanziellen Verlusten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, für den Fall, dass Sie aus irgendwelchen Gründen Ihre Reise nicht antreten können oder den Flughafen nicht rechtzeitig zum Check-In erreichen können.
9.2. Beim Check-In müssen Sie sich ausweisen und Ihren Buchungscode sowie die gemäß Artikel 11. erforderlichen gültigen Reisedokumente vorlegen. Sollten Sie dies nicht tun, verweigern wir Ihnen die Beförderung und erstatten den Gesamtflugpreis abzüglich sämtlicher Gebühren für weitere Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr.
9.3. An manchen Flughäfen wird aus Sicherheitsgründen beim Check-In ein Foto von den Passagieren gemacht.
9.4. Wenn Ihr Reiseplan für zwei oder mehrere Abschnitte pro Strecke ausgegeben wurde, müssen Sie nach Ankunft bei jedem Durchgangsflughafen das Land betreten (durch die Zollabfertigung, Grenz- und Sicherheitskontrolle gehen), Ihr eingechecktes Gepäck entgegennehmen und für Ihren nächsten Flug einchecken, entsprechend des Ablaufs und der Regeln, die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Wizz Air dargelegt sind.
9.5 Der Online-Check-In-Service ist für bestimmte Strecken zu den folgenden Bedingungen erhältlich. Kinder unter 14 Jahre müssen von einem Passagier im Alter von über 16 Jahren online eingecheckt und begleitet werden. In einigen Ländern können andere Regelungen für allein reisende Minderjährige gelten als die oben genannten; in einem solchen Fall gelten die Regelungen der betreffenden Länder. Sie können im Zeitraum von sieben Tagen bis zu drei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit auf der Webseite online einchecken. Sie müssen die Online-Bordkarte ausdrucken und zusammen mit Ihren gültigen Ausweispapieren bei der Flughafensicherheit und am Abfluggate vorlegen. Passagiere, die online eingecheckt haben, müssen sich spätestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit bereit zum Boarding am Abfluggate einfinden. Passagiere mit Aufgabegepäck müssen sich spätestens 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges mit ihrem Gepäck beim Schalter der Gepäckaufgabe einfinden. An einigen Flughäfen haben die Check-In-Schalter auch die Funktion der Gepäckaufgabe. Sobald der Passagier online eingecheckt hat,
(i) können keine weiteren Änderungen an Passagiername, Flugdatum, Flugzeit und Strecke vorgenommen werden;
(ii) können zusätzliche Serviceleistungen nicht mehr online hinzugebucht werden, sondern nur noch am Flughafen, wo die vollständige Servicegebühr fällig wird. Informationen zu den Servicegebühren sind auf der Webseite, beim Callcenter oder in Reisebüros erhältlich.
(i) können keine weiteren Änderungen an Passagiername, Flugdatum, Flugzeit und Strecke vorgenommen werden;
(ii) können zusätzliche Serviceleistungen nicht mehr online hinzugebucht werden, sondern nur noch am Flughafen, wo die vollständige Servicegebühr fällig wird. Informationen zu den Servicegebühren sind auf der Webseite, beim Callcenter oder in Reisebüros erhältlich.
Erlass 10.§
10.1. Alle Passagiere, die auf unseren Strecken fliegen, müssen die Einreise- oder andere Sicherheitsformalitäten durchlaufen. Sollten Sie dies nicht tun, verweigern wir Ihnen die Beförderung, stornieren Ihre Buchung, lassen Sie nicht zum Boarding zu und erstatten den Gesamtflugpreis abzüglich sämtlicher Gebühren für weitere Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr.
10.2. Sie müssen die Sicherheitskontrollen, die von Regierungs- oder Flughafenbehörden der von Ihrer Beförderung betroffenen Länder, vom Flughafenbetreiber und von der Fluggesellschaft durchgeführt werden, durchlaufen.
10.3. Soweit es die Gesetzgebung der Staaten, die von Ihrer Beförderung betroffen sind, erfordert, müssen Sie bei der Inspektion Ihres Gepäcks durch die Zollbehörden oder andere Behörden anwesend sein.
10.4. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, die infolge derartiger Inspektionen oder der Nichteinhaltung der in Absatz 10.1., 10.2., 10.3.. festgelegten Anforderungen entstehen.
Erlass 10.§
11.1. Vor Ihrer Reise müssen Sie die erforderlichen Reisedokumente vorweisen und die Vorschriften und Richtlinien der von der Beförderung betroffenen Länder einhalten. Wizz Air übernimmt keinerlei Haftung für die Existenz, Korrektheit und Gültigkeit Ihrer Reisedokumente. Sollten Sie diese Anforderungen nicht erfüllen oder sollten sich Ihre Reisedokumente als unzureichend erweisen, können wir Ihnen die Beförderung verweigern und lehnen jegliche Haftung für Schäden, die daraus entstehen können, ab.
11.2. Wenn Sie für die Einreise in das Land, in dem Ihr Transfer-Flughafen liegt, ein gültiges Visum benötigen, müssen Sie dies bei der Ankunft bereithalten. Wizz Air übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Anforderung auftreten.
11.3. Wenn für den dauerhaften Aufenthalt an Ihrem Bestimmungsort ein Visum erforderlich ist, Sie aber lediglich auf der Durchreise sind und für den Transit kein Visum erforderlich ist, müssen Sie nachweisen können, dass Sie dieses Land nur zum Transit nutzen. Sollten Sie dies nicht tun, verweigern wir Ihnen die Beförderung, stornieren Ihre Buchung, lassen Sie nicht zum Boarding zu und erstatten den Gesamtflugpreis abzüglich sämtlicher Gebühren für weitere Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr.
11.4. Wenn wir Gebühren oder Strafzahlungen oder sonstige Kosten übernehmen müssen, die aufgrund Ihrer Nichteinhaltung von in Absatz 11.1.-11.3. angegebenen Bestimmungen entstehen, müssen Sie uns die entstandenen Kosten erstatten. Sie müssen außerdem die Kosten für die Beförderung aus dem Land übernehmen, das die Einreise verweigert. Wir erstatten Ihnen nicht die Beförderungskosten in das Land, das Ihnen die Einreise verweigert.
11.5. Sofern nicht anderweitig im ungarischen bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. IV von 1959) festgelegt, sind wir für die Verweigerung Ihrer Beförderung nicht haftbar zu machen, wenn wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften Ihre Beförderung nicht zulassen.
Erlass 25.§
12.1 Für alle nicht in den anderen Artikeln der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen beschriebenen Fälle behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung oder Weiterbeförderung und/oder die Beförderung oder Weiterbeförderung Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn
a) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist (z.B. wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen);
b) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die Beförderung Leben, Gesundheit, Unversehrtheit und Behagen von Ihnen und/oder den Mitreisenden an Bord gefährdet;
c) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass Ihr Alter oder Ihr geistiger oder körperlicher Zustand eine Gefahr für Sie selbst und/oder die Mitreisenden an Bord oder deren Eigentum darstellen könnte;
d) Sie, Ihr Verhalten oder Ihre Kleidung die Mitreisenden an Bord ängstigen, anwidern oder bei ihnen Anstoß erregen;
e) Sie die Verhaltensregeln auf einem vorangehenden Flug bereits gebrochen haben und wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass Sie dieses Verhalten wiederholen;
f) wir Ihnen im Voraus schriftlich mitgeteilt haben, dass wir Sie zu keiner Zeit mehr auf unseren Flügen befördern werden;
g) wir Ihre Buchung auch hätten ablehnen können;
h) Sie sich weigern, die Einreise- und/oder Zollformalitäten zu durchlaufen;
i) Sie sich weigern, eine Sicherheitskontrolle zu durchlaufen oder Ihr Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterziehen zu lassen;
j) Sie die nötigen Gebühren für Übergepäck, Steuern, Aufpreise oder Gebühren für weitere Dienstleistungen nicht bezahlt haben;
k) Sie uns Geld von früheren Flügen schulden;
l) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die Beförderungsverweigerung zur Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften eines der von der Beförderung betroffenen Länder notwendig ist;
m) Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind (einschließlich der Zerstörung solcher Dokumente während der Beförderung);
n) Sie die Bedingungen zur Einreise in das Land des vereinbarten Zwischenlande- oder Bestimmungsortes nicht erfüllen oder wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass Sie das nicht tun;
o) Sie versuchen, in ein Transitland einzureisen;
p) Sie sich weigern, uns oder den Behörden nach Aufforderung – gegen eine Empfangsbestätigung – Ihre Reisedokumente auszuhändigen;
q) Sie nicht nachweisen können, dass Sie die in der Buchung genannte Person sind;
r) Sie es versäumt haben, uns über besondere Bedürfnisse oder die Absicht besonderes Gepäck oder Gepäckstücke, die wir nur bedingt befördern, mitzuführen zu informieren;
s) Sie spezialisierte Unterstützung benötigen, die wir nicht zur Verfügung stellen können oder die unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich bringen würde.
12.2. Wenn Ihr Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder vernünftigerweise den Verdacht einer vorliegenden Straftat zulässt oder wenn Sie an Bord rauchen, werden wir strafrechtlich bei den entsprechenden Behörden gegen Sie vorgehen.
12.3. Sollten wir Ihnen im zumutbaren Rahmen unseres Ermessens die Beförderung verweigern oder Sie während der Reise auf der Grundlage dieses Artikels von unserem Flug entfernen, erstatten wir Ihnen den Gesamtflugpreis abzüglich der Gebühr für weitere Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr. Für Schäden oder Verluste, die als Folge der Verweigerung der Beförderung oder Abbruch der Reise auftreten, übernehmen wir keinerlei Haftung.
13.1. BEFÖRDERUNG VON PASSAGIEREN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
13.1.1. Sollten Sie besondere Bedürfnisse irgendeiner Art haben, müssen Sie uns vor der Reise bei der Buchung darüber informieren (siehe Absatz 6.2.).
13.1.2. Es können maximal 28 behinderte oder hilfsbedürftige Passagiere bzw. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich maximal 10 Passagieren, die vom Check-In zum Sitzplatz einen Rollstuhl benötigen, auf demselben Flug befördert werden.
13.1.3. Schwangere dürfen nach Abschluss der 34. Schwangerschaftswoche nicht mehr mit Wizz Air fliegen. Wizz Air übernimmt keinerlei Haftung für Gesundheitsprobleme Schwangerer und/oder ihres ungeborenen Kindes, die während oder als Folge des Fluges auftreten. Wizz Air empfiehlt Frauen nach Abschluss der 28. Schwangerschaftswoche nachdrücklich, vor einer Flugreise ärztlichen Rat einzuholen.
13.1.4. Wir akzeptieren keine Passagiere, die auf Bahren transportiert werden müssen.
13.1.5. Passagiere, die aus medizinischen Gründen zusätzlichen Sauerstoff benötigen, akzeptieren wir nur, wenn Sie eine ärztliche Bestätigung einholen, in der Ihre Reisefähigkeit per Flugzeug bestätigt wird und wenn sie in Begleitung reisen.
13.2. BEFÖRDERUNG VON KLEINKINDERN UND KINDERN UNTER 14 JAHREN
13.2.1. Kleinkinder unter 2 Jahren können im Schoß der Eltern mitreisen. Lediglich ein Kleinkind kann mit einem Erwachsenen reisen. Maximal 18 Kleinkinder können auf demselben Flug befördert werden. Die Gebühren für die Beförderung von Kleinkindern erfahren Sie auf unserer Internetseite oder über unser Call Center.
13.2.2. Allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren werden von uns nicht zur Beförderung zugelassen. Kinder unter 14 Jahren müssen von einer mindestens 16-jährigen Person begleitet werden. Eine Person über 16 Jahren darf höchstens 10 Kinder unter 14 Jahren begleiten. In manchen Ländern kann es abweichende Bestimmungen über allein reisende Minderjährige geben und in einem solchen Fall gelten jene Bestimmungen.
13.3. VERHALTEN AN BORD
Erlass 9.§ (2)
13.3.1. Sie müssen die Anweisungen des Flugpersonals jederzeit befolgen.
13.3.2. Aus Sicherheitsgründen können wir die Nutzung elektronischer Geräte an Bord des Flugzeuges einschränken oder untersagen; dazu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Mobiltelefone, Laptops, tragbare Kassettenrecorder, tragbare Radiogeräte, CD-Player, elektronische Spiel- oder Übertragungsgeräte, ferngesteuerte Spielzeuge und Walkie-Talkies. Die Nutzung von Hörhilfen und Schrittmachern ist gestattet.
13.3.3. Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholische Getränke nur konsumiert werden, wenn Sie an Bord gekauft wurden.
13.3.4. Wenn Sie
(a) nach billigem Ermessen des Flugpersonals mit Ihrem Verhalten die Sicherheit der Mitreisenden an Bord oder deren Eigentums gefährden,
b) die mitfliegenden Crewmitglieder beschimpfen oder tätlich angreifen oder an der Ausführung ihrer Pflichten hindern,
c) die Anweisungen des Flugpersonals (einschließlich Warnungen im Hinblick auf den Konsum von Alkohol und Drogen, das Rauchen und den Gebrauch elektronischer Geräte) nicht befolgen,
d) Unannehmlichkeiten, Empörung, Schäden oder Verletzungen der Mitreisenden an Bord verursachen,
haben wir das Recht, jegliche Maßnahmen, einschließlich Zwangsmaßnahmen, zu ergreifen, die als notwendig erachtet werden, ein solches Verhalten zu verhindern oder zu unterbinden (gemäß den in Absatz 13.3.5. erwähnten Gesetzen), und Sie müssen uns für jegliche Schäden oder Kosten, die aus Ihrem Verhalten resultieren, entschädigen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen gerichtlich einzuklagen.
13.3.5. Ansonsten gelten für alle an Bord begangenen Handlungen die Bestimmungen des am 14. September 1963 unterzeichneten Abkommens von Tokio über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen („Tokyo Convention on Offences and Certain Other Acts Committed on Board Aircraft“) sowie weitere geltende Gesetze.
13.3.6 Das Rauchen ist an Bord unserer Flugzeuge nicht gestattet. Das Nichteinhalten dieser Richtlinie kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen und wir können Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend machen.
13.4. VERPFLEGUNG UND WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
Erlass 9.§ (2), 36 and Artikel 36 der „Convention“.
13.4.1. Wir bieten auf unseren Flügen Getränke und leichte Snacks zum Verkauf an.
13.4.2. Wir handeln lediglich als Ihr Auftragnehmer, wenn wir für Sie mit Dritten Absprachen über Dienstleistungen treffen, die über die Beförderung im Luftverkehr hinausgehen, oder ein Ticket oder einen Gutschein für den Transport oder Dienstleistungen ausstellen, die über die Beförderung im Luftverkehr hinausgehen, so wie etwa Hotel- oder Mietwagenbuchungen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Dienstleistungsanbieters. Wir übernehmen keinerlei Haftung für solche Dienstleistungen. Wird eine Reise von mehreren Beförderungsunternehmen durchgeführt, ist Wizz Air (gemäß den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen) nur für den Abschnitt der Reise haftbar, der von ihr durchgeführt wird.
13.4.3. Wenn wir für Sie auch die Beförderung am Boden durchführen, können für einen derartigen Bodentransport andere Bedingungen gelten. Diese Bedingungen können Sie auf unserer Internetseite oder über unser Call Center in Erfahrung bringen.
Erlass 11.§-21.§
14.1. GEPÄCKARTEN, ZULÄSSIGES FREIGEPÄCK
14.1.1 Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr für jedes aufgegebene Gepäckstück. Der Betrag für diese Gebühr kann auf unserer Webseite oder über unser Call Center in Erfahrung gebracht werden. Sollte das Gewicht des gesamten Gepäcks zusammen 15 Kilogramm pro Passagier überschreiten, wird für das Übergepäck eine vom Passagier zu zahlende Gebühr fällig. Den genauen Betrag erfahren Sie auf unserer Webseite oder über unser Call Center. Die Gebühr für Übergepäck muss beim Check-In am Flughafen entrichtet werden.
14.1.2. Aus Gründen der Arbeitssicherheit darf das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks auf keinen Fall über 32 Kilogramm pro Gepäckstück liegen.
14.1.3. Sie dürfen ein Stück Handgepäck mit sich führen, das nicht schwerer als zehn Kilogramm und nicht größer als 55x20x40 cm sein darf. Wenn Ihr Handgepäck das oben angegebenen Maximalgewicht bzw. die oben angegebene Maximalgröße überschreitet, wird es als aufgegebenes Gepäck im Gepäckraum transportiert. Einige Flughäfen können weitere Handgepäck-Beschränkungen haben. In solchen Fällen gelten die Richtlinien der Flughäfen.
14.1.4. Außer dem Handgepäck können Sie noch die folgenden Gegenstände mit an Bord nehmen:
a) einen Mantel oder eine Decke,
b) ein Mobiltelefon,
c) Lesematerial für den Flug,
d) für Kleinkinder unter zwei Jahren: Nahrung, ein faltbarer Kinderwagen, ein kleines Kinderbett,
e) ein Paar Krücken im Falle einer körperlichen Behinderung.
14.1.5. Auf einigen Flughäfen bestehen Beschränkungen, dass nur ein Stück Handgepäck und keine weiteren Gepäckstücke oder andere Gegenstände mit an Bord genommen werden dürfen. In solchen Fällen gelten die Vorscriften des jeweiligen Flughafens.
14.1.6. Sie müssen Handgepäck und andere Gegenstände, die Sie an Bord mit sich führen, so verstauen, dass der Gang und die Notausgänge nicht versperrt werden, entsprechend der Anweisungen der Crew.
14.1.7. Kinderwagen und Rollstühle werden mit Ihrem restlichen Gepäck eingecheckt und kostenlos transportiert.
14.1.8. Sollte Ihr Handgepäck nicht den im Paragraph 14.1 dargelegten Bestimmungen (insbesondere den Bestimmungen hinsichtlich der Menge und des Gewichts des Handgepäcks) entsprechen, behält sich Wizz Air das Recht vor, die Beförderung Ihres Gepäcks als Handgepäck zu verweigern. In diesem Fall wird Wizz Air das Gepäck als Aufgabegepäck befördern, vorausgesetzt, die Gebühren für die Beförderung des Aufgabegepäcks wurden entrichtet. Sollten Sie die Gebühr nicht entrichten, behält Wizz Air sich das Recht vor, Ihre Beförderung und/oder die Ihres Gepäcks zu verweigern. Wizz Air schließt hiermit jegliche Haftung für Schäden, die möglicherweise aus einer solchen Verweigerung entstehen, aus.
14.2. ANNAHME VON GEPÄCK
14.2.1. Wenn wir Ihr Gepäck als aufgegebenes Gepäck zur Beförderung annehmen, stellen wir ein Gepäcklabel und eine Gepäckmarke für jedes Gepäckstück aus.
14.2.2. Ihr aufgegebenes Gepäck wird im selben Flugzeug wie Sie selbst befördert.
14.3. VON DER BEFÖRDERUNG AUSGESCHLOSSENE GEGENSTÄNDE
14.3.1. Die folgenden Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen (sie dürfen nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck oder Ihrem Handgepäck mitgeführt werden):
a) Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Waffen, die nach gesetzlicher Definition in einem oder mehreren von der Beförderung betroffenen und im Reiseplan genannten Ländern als Jagd- oder Sportwaffen gelten,
b) Gegenstände oder Substanzen, die wie Schusswaffen, Munition oder Sprengstoff aussehen,
c) entflammbare Substanzen (ausgenommen sind alkoholische Getränke, Haarspray, Parfüm, Eau de Cologne),
d) radioaktive Materialien,
e) kondensierte Gase (ausgenommen: CO2 zur Bewegung künstlicher Gliedmaßen; Behälter mit entflammbarem Gas, das für selbstaufblasbare Schwimmwesten eingesetzt wird),
f) giftige oder infektiöse Substanzen,
g) ätzende Stoffe (ausgenommen Quecksilber in Thermometern oder Barometern, Rollstuhlbatterien),
h) Aktenmappen und Aktenkoffer mit eingebautem Alarm, Lithiumbatterien oder pyrotechnische Materialien,
i) Gegenstände und Materialien, die Sicherheit, Besitz, Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der an Bord befindlichen Personen gefährden,
j) Materialien oder Stoffe, die gemäß den Regeln und Vorschriften der von der Beförderung betroffenen Länder verboten sind,
k) Gegenstände, die sich aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder anderer Eigenschaften nicht zur Beförderung eignen,
l) menschliche Überreste,
m) alle Gegenstände, die in den Technischen Anweisungen für den sicheren Lufttransport gefährlicher Güter der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und in den Richtlinien für gefährliche Güter der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) spezifiziert sind.
Sollten Sie versuchen, eins der oben genannten Güter mitzuführen, können wir die Beförderung des Gepäcks verweigern.
14.3.2. Folgende Gegenstände dürfen nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck enthalten sein:
a) Bargeld, Wertpapiere,
b) Schmuck, Edelmetall, Edelsteine und Halbedelsteine,
c) Computer, Fotoapparat, Videokamera, Mobiltelefon und andere elektronische oder technische Geräte und dazu gehöriges Zubehör,
d) amtliche Dokumente, Geschäftspapiere oder private Unterlagen,
e) Reisedokumente oder andere Ausweispapiere,
f) Schlüssel,
g) Flüssigkeiten,
h) Medikamente,
i) verderbliche Ware,
j) Kunstwerke.
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck einen oder mehrere der in Absatz 14.3.1. und 14.3.2. aufgeführten Gegenstände enthält, übernehmen wir keine Haftung für Verlust, Zerstörung, Verspätung oder Beschädigung solcher Gegenstände.
Einige Flughäfen können weitere Einschränkungen hinsichtlich der zu befördernden Gegenstände haben. In solchen Fällen gelten die Richtlinien der Flughäfen.
14.3.3. Ihr Handgepäck darf keine antiken Feuerwaffen, Schwerter, Messer, Scheren, Klingen, Bestecke, Pfeile, Spritzen und anderen scharfen Objekte enthalten, außerdem keine Gegenstände, die unserer Ansicht nach als Waffe gebraucht werden könnten.
14.3.4. Ihr Handgepäck darf nur Gegenstände enthalten, die nicht von der Beförderung ausgeschlossen sind, und zwar in solchen Mengen und in einer Verpackung, wie sie von den geltenden Gesetzen und Sicherheitsbestimmungen von Zeit zu Zeit festgelegt werden. Bitte beachten Sie die Neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck für alle Passagiere, die von Flughäfen der EU abfliegen.
14.4. GEGENSTÄNDE, DIE NUR BEDINGT BEFÖRDERT WERDEN
14.4.1. Sollten Sie einen der unten aufgelisteten Gegenstände mitführen wollen, müssen Sie uns über unser Call Center bei der Buchung über Ihre Absicht informieren.
a) zerbrechliche Gegenstände,
b) unangenehme Gegenstände oder Materialien,
c) Begleit- oder Führhunde,
d) mit auslaufsicheren Trockenbatterien betriebener Rollstuhl (nur als Aufgabegepäck)
e) andere besondere Gegenstände wie Ski-, Snowboard-, Golf-, Tauch- und Surfausrüstungen, Angelausrüstung, Hupen oder Sirenen, Geweihe und Trophäen, Fahrräder, Sprungstäbe, Musikinstrumente, etc.
Sie müssen uns über unser Call Center zum Buchungszeitpunkt über Ihre Absicht, einen der oben aufgelisteten Gegenstände mitzuführen, informieren. Diese Gegenstände dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung mit sich führen. Wenn Sie besonderes Gepäck irgendeiner Art (zusätzlich zum normalen Gepäck), das hier nicht genannt wird, mit sich führen möchten, müssen Sie sich an unser Call Center wenden und dort die Beförderungsbedingungen erfragen.
14.4.2. Sollten Sie einen besonderen Gegenstand mitnehmen wollen, müssen Sie dafür eine besondere Bearbeitungsgebühr bezahlen. Einzelheiten dazu erhalten Sie auf unserer Internetseite oder bei unserem Call Center.
14.4.3. Wenn Sie uns nicht über die Mitnahme der in Absatz 14.4.1. genannten Gegenstände informieren, können wir deren Beförderung verweigern und/oder übernehmen keine Haftung für Verlust, Zerstörung, Verspätung oder Beschädigung dieser Gegenstände.
14.4.4. Wizz Air übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen, die an zerbrechlichen Gegenständen entstehen. Gepäck, das zerbrechliche Gegenstände enthält, darf nur mit einem Limited-Release-Label als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
14.5 TIERE
Wir befördern keine lebenden Tiere auf unseren Flügen, ausgenommen Behindertenbegleithunde, die mit einem hilfebedürftigen Passagier reisen und für die die entsprechenden Unterlagen vorliegen, die in den Regelungen der Länder, die von der Beförderung betroffen sind, vorgeschrieben sind und die Bedingungen dieser Regelungen einhalten.
14.6. RECHT AUF VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG IHRES GEPÄCKS
14.6.1. Wir verweigern die Beförderung von nicht gemäß der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen zur Beförderung zugelassenen Gegenständen, ferner von Gegenständen, die nur bedingt befördert werden können und über die wir nicht gemäß Absatz 6.2.5. im Vorfeld in Kenntnis gesetzt wurden, sowie von Gegenständen, deren Beförderung wir nicht im Vorfeld zugestimmt haben.
14.6.2. Wir können die Beförderung von Gegenständen verweigern, die von uns aufgrund ihrer Größe, Form, Gewicht, Inhalt, Art, Verpackung oder aus Sicherheitsgründen und aufgrund des Wohlbefindens unserer Passagiere als für die Beförderung ungeeignet erachtet werden.
14.7. RECHT AUF DURCHSUCHUNG UND ÜBERPRÜFUNG
Aus Sicherheitsgründen können wir von Ihnen die Durchsuchung und den Scan Ihrer Person und die Durchsuchung und Durchleuchtung Ihres Gepäcks verlangen, wenn vernünftigerweise vermutet werden kann, dass Sie die anzuwendenden Regeln bezüglich des Inhalts und der Verpackung von Gepäck nicht eingehalten haben. Wenn Sie nicht anwesend sind, kann Ihr Gepäck ohne Ihr Beisein durchsucht werden, um festzustellen, ob Sie in Absatz 14.3. und 14.4. beschriebene Gegenstände mit sich führen oder ob sich solche Gegenstände in Ihrem Gepäck befinden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, können wir Ihre Beförderung und/oder die Beförderung Ihres Gepäcks verweigern. Sollten Scans oder Durchsuchungen Schäden an Ihrem Gepäck verursachen, übernehmen wir, soweit gemäß den relevanten gesetzlichen Bestimmungen zulässig, keine Haftung für derartige Schäden.
14.8. ABHOLUNG UND LIEFERUNG VON AUFGEGEBENEM GEPÄCK
Erlass 18.§ und 19.§
14.8.1. Das Gepäck wird auf den Flughäfen mittels Gepäcktransportterminals und nicht persönlich ausgeliefert. Wizz Air übernimmt keine Haftung für das Gepäck, nachdem das Gepäck zu den Gepäcktransportterminals gebracht wurde. Es obliegt Ihnen, Ihr Gepäck an diesen Terminals abzuholen. Wir können Ihre Labels zur Gepäckidentifikation und Gepäckmarken jederzeit überprüfen. Nicht abgeholtes Gepäck, das von Wizz Air aufbewahrt wird, wird nur an eine Person ausgehändigt, die die Gepäckmarke vorweist, die zu dem Label zur Gepäckidentifizierung passt.
14.8.2. Gemäß Absatz 14.2. müssen Sie ihr aufgegebenes Gepäck abholen, sobald es zur Abholung an Ihrem Bestimmungsort bereit steht. Sollten Sie es nicht abholen, werden wir es für 60 Tage aufbewahren und Ihnen eine Lagerungsgebühr berechnen. Nach Ablauf dieses Zeitraums können wir Ihr nicht abgeholtes Gepäck, oder andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, verkaufen oder zerstören. Wenn wir Sie anhand Ihres nicht abgeholten Gepäcks oder der Gegenstände zum persönlichen Gebrauch identifizieren können, werden wir Sie unter den Kontaktdaten, die Sie angegeben haben, über die Absicht der Entsorgung der unabgeholten Gegenstände und über den Zeitpunkt der stattgefundenen Entsorgung benachrichtigen und sind Ihnen gegenüber nicht weiter haftbar.
Erlass 22.§-24. §, Regulierende Artikel 5 bis 9
15.1. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS VON WIZZ AIR
15.1.1. Bevor wir Ihre Buchung akzeptieren, werden wir Sie über die zu diesem Zeitpunkt gültige Flugzeit informieren. Diese Flugzeit ist außerdem auch in Ihrem Reiseplan angegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass wir die planmäßige Flugzeit oder Flugstrecke (darunter der Abflugsort oder der Zielort) nach Ausstellung Ihres Reiseplans ändern müssen. Wenn wir Sie kontaktieren müssen, um Sie über derartige Änderung zu informieren, schicken wir eine E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse oder rufen bei der Telefonnummer an, die bei der Buchung angegeben wurde. Dies geschieht nicht weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflugtermin, der in Ihrem Reiseplan vermerkt ist. Wenn Sie im Fall einer Änderung der Flugzeit oder Flugstrecke die Änderungen in irgendeiner Form annehmen, gilt der Vertrag zwischen Ihnen und Wizz Air als dementsprechend berichtigt. Sollten die neue Flugzeit oder die neue Flugstrecke für Sie nicht akzeptabel sein, haben Sie die in Abschnitt 15.1.2. festgelegten Rechte.
Wenn Sie nicht der Inhaber der bei der Buchung registrierten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sind, obliegt es Ihnen, sich bei dem Inhaber der bei der Buchung angegebenen E-Mail-Adresse oder dem Inhaber der Telefonnummer über Nachrichten zu vorgenommenen Änderungen zu informieren.
15.1.2.Wenn wir Sie gemäß Paragraph 15.1.1. über Änderungen benachrichtigt haben, können Sie bei einem Anruf in unserem Call Center zwischen den folgenden Möglichkeiten auswählen:
(a) Wir buchen Sie je nach Verfügbarkeit der Plätze auf einen anderen Flug von Wizz Air auf der gleichen oder - wenn nötig - einer vergleichbaren Strecke innerhalb von 14 Tagen vor oder innerhalb von 30 Tagen nach dem geplanten Abflugsdatum des gestrichenen Flugs um, oder
(b) Wir stornieren Ihre Buchung und schreiben den Gesamtwert Ihrer Zahlung für den gestrichenen Flug plus 20 % des Flugpreises, der für den gestrichenen Flug sowie gegebenenfalls den Rückflug gezahlt wurde, auf Ihrem „Kundenkonto“ bei Wizz Air gut. Diese Gutschrift kann für jeden Flug von Wizz Air innerhalb eines Jahres ab dem Datum des gestrichenen Fluges verwendet werden, oder
(c) Wir stornieren Ihre Buchung und erstatten den gesamten Preis für den gestrichenen Flug und gegebenenfalls den Rückflug gemäß Paragraph 15.4.4.
15.2. VERSPÄTUNGEN
15.2.1. Wenn Wizz Air berechtigterweise damit rechnet, dass sich ein Flug gegenüber der planmäßigen und im Reiseplan angegebenen Abflugzeit wie folgt verspätet (dies schließt auch Änderungen gemäß Absatz 15.1. ein):
(a) Verspätung von zwei oder mehr Stunden bei Flügen mit einer Flugstrecke von 1500 Kilometern oder weniger; oder
(b) Verspätung von drei oder mehr Stunden bei allen Flügen innerhalb der Europäischen Union mit einer Flugstrecke von mehr als 1500 Kilometern und bei allen anderen Flügen mit einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern; oder
(c) Verspätung von vier oder mehr Stunden bei allen Flügen, die nicht unter (a) oder (b) fallen,
bietet Wizz Air Folgendes an:
(i) die unten in Absatz 15.5.1.(a) und 15.5.2. beschriebene Unterstützung; und
(ii) die in Absatz 15.5.1.(b) und (c) beschriebene Unterstützung, wenn der berechtigterweise erwartete Abflugtag mindestens am Tag nach der zuvor genannten Abflugzeit liegt; und
(iii) die in Absatz 16.2.1.(a) genannte Unterstützung, wenn der Flug sich mindestens fünf Stunden verspätet.
15.3. ANNULLIERUNGEN
15.3.1 Im Fall einer Annullierung Ihres Fluges haben die Passagiere ein Anrecht auf:
(a) Unterstützung von Wizz Air gemäß Absatz 16.2.; und
(b) Unterstützung von Wizz Air gemäß Absatz 15.5.1.(a) und 15.5.2. sowie Unterstützung gemäß Absatz 15.5.1.(b) und (c), falls der Flug umgeleitet wird und die berechtigterweise erwartete Abflugzeit des neuen Fluges mindestens einen Tag nach der geplanten Abflugzeit des annullierten Fluges liegt; und
(c) Anspruch auf Ausgleichsleistungen von Wizz Air gemäß Absatz 15.4, sofern nicht folgende Punkte zutreffen:
(i) Sie wurden mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert; oder
(ii) Sie wurden zwischen zwei Wochen und 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert und Ihnen wurde eine Umleitung angeboten, die es Ihnen erlaubt, nicht mehr als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit abzureisen und Ihren Bestimmungsort in weniger als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen; oder
(iii) Sie wurden in weniger als 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert und Ihnen wurde eine Umleitung angeboten, die es Ihnen erlaubt, nicht mehr als eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit abzureisen und Ihren Bestimmungsort in weniger als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
15.3.2. Im Falle einer Annullierung werden wir Ihnen alternative Beförderungsmöglichkeiten darlegen.
15.3.3. Wenn wir Sie nicht im Voraus über die Annullierung informieren konnten, weil Sie unter den bei der Buchung angegebenen Telefonnummern nicht erreichbar waren, übernimmt Wizz Air keinerlei Haftung für entstehende Verluste, Schäden oder Ansprüche auf Ausgleichsleistungen oder Schadenersatzansprüche.
15.4. RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNG
15.4.1. Gegebenenfalls sind Sie im Fall einer Flugannullierung gemäß Absatz 15.3. berechtigt eine Entschädigung in folgender Höhe zu erhalten:
(a) EUR 250 für alle Flüge von 1500 Kilometern oder weniger;
(b) EUR 400 für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union mit einer Flugstrecke von mehr als 1500 Kilometern, und für alle anderen Flüge mit einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern;
(c) EUR 600 für alle Flüge, die nicht unter (a) oder (b) fallen.
Als Grundlage zur Bestimmung der Flugdistanz dient der letzte Bestimmungsort, an dem sich die Ankunft durch die Annullierung oder den verweigerten Einstieg in die Maschine gegenüber der planmäßigen Flugzeit verzögert.
15.4.2. Wenn Ihnen eine Umleitung zu Ihrem Bestimmungsort auf einem Alternativflug gemäß Absatz 16.2. angeboten wird und die Ankunftszeit dieses Flugs die geplante Flugzeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht um folgende Zeiten übersteigt:
(a) zwei Stunden bei allen Flügen von 1500 Kilometern oder weniger; oder
(b) drei Stunden bei allen Flügen innerhalb der Europäischen Union mit einer Flugstrecke von mehr als 1500 Kilometern und bei allen anderen Flügen mit einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern; oder
(c) vier Stunden bei allen Flügen, die nicht unter (a) oder (b) fallen,
so kann Wizz Air die laut Absatz 15.4.1. vorgesehene Entschädigung um 50 % verringern.
15.4.3. Wizz Air ist nicht verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
15.4.4. Die Entschädigung, auf die in Absatz 15.4.1. und 15.4.2. Bezug genommen wird, hat in bar, durch elektronische Banküberweisung, Bankanweisungen oder Bankschecks oder, mit Ihrem Einverständnis, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Leistungen zu erfolgen.
15.4.5. Die in Absatz 15.2.1., 15.4.1. und 15.4.2. angegebenen Flugdistanzen sind nach der Großkreismethode zu messen.
15.5. RECHT AUF BETREUUNGSLEISTUNGEN
15.5.1. Wo auf diesen Absatz Bezug genommen wird, bietet Wizz Air Ihnen folgende kostenlose Leistungen:
(a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Umfang hinsichtlich der Wartezeit während der Flugverspätung am Flughafen;
(b) Organisation einer Hotelunterkunft oder Erstattung der Kosten für die Hotelunterkunft in folgenden Fällen:
- wenn eine Übernachtung von mindestens einer Nacht erforderlich ist oder
- wenn zusätzlich zu der vom Passagier am Bestimmungsort beabsichtigten Übernachtung eine weitere Übernachtung am Bestimmungsort erforderlich wird;
(c) Organisation eines Beförderungsmittels oder Rückerstattung der Kosten für ein Beförderungsmittel zwischen Flughafen und dem in Absatz 15.5.1. (b) beschriebenen Unterkunftsort (Hotel oder andere Unterkunft).
Der Passagier ist ausschließlich dazu berechtigt, Betreuung gemäß Paragraph 15.5.1.(a) während der durch die Verspätung verursachten Wartezeit zu fordern.
Wizz Air erstattet dem Passagier, der von der Verspätung oder Streichung betroffen ist, die in Absatz 15.5.1. (b) und (c) genannten Kosten für die Betreuung bis zu einem angemessenen Betrag, der in Rechnung gestellt wird.
15.5.2. Darüber hinaus erhalten die Passagiere zwei Telefongespräche oder Telex- oder Fax-Nachrichten bzw. E-Mails oder eine Rückerstattung der Kosten für derartige Kommunikation.
15.5.3. Die in 15.5.1. angegebenen Leistungen bieten wir nicht an, wenn sie eine weitere Verzögerung des Fluges verursachen würden.
15.6. ANSCHLUSSFLÜGE
Wizz Air bietet keine Anschlussflüge an. Sie haften selbst für andere Flüge, die Sie möglicherweise verpassen, oder für Gepäck, das Sie nicht erhalten.
15.7. ALTERNATIVE BEFÖRDERUNG
15.7.1. Wizz Air kann Sie im unter Absatz 16.2.1. beschriebenen Fall statt über die Luft mit einem alternativen Beförderungsmittel befördern.
15.7.2. Wenn Sie einer alternativen Beförderung (wie in Absatz 16.2.1. (b) und (c) beschrieben) ausdrücklich oder implizit zugestimmt haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises.
15.8. UMLEITUNGEN
15.8.1. Wenn wir nicht vom Abflugort abfliegen oder am Bestimmungsort bzw. am vereinbarten Zwischenlandeort landen können und die Maschine auf einen anderen Flughafen umgeleitet wird (nachstehend: „Umleitung“), werden wir – sofern die Maschine nicht zum ursprünglichen Bestimmungsort weiterfliegt – uns um eine entweder von uns selbst durchgeführte oder durch anderweitige Transportmittel erfolgende Transportmöglichkeit kümmern, die Sie zu dem in Ihrem Reiseplan genannten ursprünglichen Bestimmungsort bringt und es besteht unsererseits keine weitere Haftung.
15.9. DURCHSETZUNG IHRER RECHTE
Sollten wir gegen die vorstehenden Absätze dieses Artikels verstoßen, haben Sie das Recht, Ihre Ansprüche bei der Verbraucherschutzbehörde oder deren Landesvertretungen geltend zu machen.
15.10. RECHT AUF INFORMATIONEN
Falls wir Ihnen das Boarding (aus anderen als den hierin dargelegten berechtigten Gründen) verweigern oder Ihren Flug annullieren, erhalten Sie von uns (am Flughafen) eine schriftliche Information, in der alle Vorschriften für Entschädigungen und Betreuungsleistungen beschrieben werden. Wenn Sie von einer Verspätung von mindestens zwei Stunden betroffen sind, werden wir Sie ebenfalls entsprechend schriftlich informieren. Sie erhalten außerdem die Kontaktinformationen der auf nationaler Ebene zuständigen Körperschaft, auf die in den Vorschriften verwiesen wird.
15.11. AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Sofern nicht anderweitig in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels 15 vorgesehen, besteht unsererseits keine weitere Haftung für Vertragsänderungen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände erforderlich werden. Soweit gemäß den relevanten Gesetzen und den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen zulässig, schließen wir jegliche Haftung für Schäden oder Verluste, die aufgrund oder infolge außergewöhnlicher Umstände entstanden, aus.
16.1. ALLGEMEINES
16.1.1. Soweit nicht anders in den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen angegeben, können alle von uns berechneten Ticketpreise, Steuern, Aufpreise und Gebühren für weitere Dienstleistungen nicht rückerstattet werden.
16.1.2. Rückerstattungen werden ausschließlich an Sie oder die für Ihre Beförderung zahlende Person ausbezahlt. Im Fall Ihres Todes oder im Falle des Todes der für Ihre Beförderung zahlenden Person, erfolgt die Rückerstattung umgehend an Ihre Familie bzw. die Familie der für Ihre Beförderung zahlenden Person.
16.1.3. Im Allgemeinen erfolgt die Rückerstattung in der Währung, in der für die Beförderung bezahlt wurde. Sollte das nicht möglich sein, erfolgt die Zahlung in Euro.
16.2. RÜCKERSTATTUNGEN UND UMLEITUNGEN AUS GRÜNDEN, DIE DER PASSAGIER NICHT ZU VERTRETEN HAT
16.2.1. Wo auf diesen Absatz Bezug genommen wird, bietet Wizz Air Ihnen die Wahl zwischen:
(a) – Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen mit den Mitteln, die in Absatz 15.4.4. dargelegt sind, für die gesamte Reise zu dem Preis, zu dem sie gekauft worden ist, für den Teil oder die Teile der Reise, die nicht in Anspruch genommen worden sind, und für den Teil oder die Teile die bereits in Anspruch genommen worden sind, wenn der Flug keinen Zweck mehr im Sinne Ihrer ursprünglichen Reiseplanung erfüllt, falls erforderlich (d.h. im Falle von Anschlussflügen) zusammen mit
- einem Rückflug zur frühesten Gelegenheit mit Wizz Air oder einem anderen Günstigflieger mit derselben Flugstrecke zum ersten Abflugort,
(b) einer Flugumleitung zur frühesten Gelegenheit zu einem Flug mit Wizz Air oder einem anderen Günstigflieger auf derselben Flugstrecke zum ersten Abflugort oder
(c) einer Flugumleitung zu einem Flug mit Wizz Air oder einem anderen Günstigflieger auf derselben Flugstrecke zum endgültigen Bestimmungsort zu einem für Sie passenden späteren Zeitpunkt, je nach Verfügbarkeit der Sitzplätze.
Absatz 16.2.1. ist in Verbindung mit Absatz 15.7. der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen auszulegen.
16.2.2. Wenn wir Ihnen im Fall, dass eine Stadt oder Region von mehreren Flughäfen bedient wird, einen Flug zu einem anderen als dem von Ihnen gebuchten Flughafen anbieten, werden wir die Kosten übernehmen, die entstehen, um Sie von dem Ersatzflughafen zu dem von Ihnen gebuchten Flughafen oder zu einem nahe gelegenen Bestimmungsort, dem Sie zustimmen, zu bringen.
„Convention“ Artikel 17, 19, 20, 21, 22 und 31
17.1. ALLGEMEINES
17.1.1. Unsere Haftung richtet sich nach den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen sowie nach geltendem Recht.
17.1.2. Die Schadenshöhe wird in Übereinstimmung mit der „Convention“ festgelegt, unsere Haftung übersteigt in keinem Fall die nachweisbare Schadenshöhe und wir sind ausschließlich für hinreichend nachweisbare Schäden haftbar.
17.1.3. Wenn Wizz Air nachweist, dass die Schäden durch Fahrlässigkeit oder eine andere unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung der Person, die eine Ausgleichsleistung fordert, oder der Person, von der er bzw. sie seine bzw. ihre Rechtsansprüche ableitet, bedingt oder mitverursacht wurden, ist Wizz Air ganz oder teilweise von seiner Haftung gegenüber dem Anspruchsteller insoweit befreit, als diese Handlung oder Unterlassung den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat. Wenn aufgrund des Todes oder der Verletzung eines Passagiers eine Ausgleichsleistung von einer anderen Person als dem Passagier gefordert wird, ist Wizz Air ebenfalls ganz oder teilweise von seiner Haftung insoweit befreit, als Wizz Air nachweist, dass eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung des jeweiligen Passagiers den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat. Dieser Absatz ist auf alle Haftungsbestimmungen anwendbar, die für Wizz Air gegenüber dem Passagier gelten.
17.1.4. Wir sind nicht haftbar für Schäden, die durch Sie oder Ihr Gepäck verursacht wurden. Sie haften selbst für derartige Schäden, die anderen Personen oder am Eigentum anderer Personen (einschließlich unserem Eigentum) entstehen.
17.1.5. Der Beförderungsvertrag einschließlich dieser Beförderungsbedingungen sowie Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gilt für unsere Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter in demselben Umfang, in dem sie auch für uns gelten. Der Betrag, der von uns und solchen Personen insgesamt zu leisten ist, darf unsere eigene, gegebenenfalls in den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen genannte Haftungsgrenze nicht überschreiten.
17.1.6. Wizz Air übernimmt keine Haftung für Gewinnentgang, mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Der Passagier akzeptiert bei seiner Zahlung der von Wizz Air erbrachten Leistungen die für die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen geltende Haftungsbeschränkung.
17.2. HAFTUNG FÜR GEPÄCK
17.2.1. Für Schäden, die im Falle von Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von aufgegebenem Gepäck entstehen, übernehmen wir nur unter der Bedingung Haftung, dass das Ereignis, das zu der Zerstörung, Beschädigung oder dem Verlust des Gepäcks geführt hat, an Bord des Flugzeugs oder während des Zeitraums, zu dem sich das Gepäck in der Obhut von Wizz Air befand, stattgefunden hat.
17.2.2. Wir sind haftbar für Schäden, die aus Verspätungen bei der Beförderung des Gepäcks im Luftverkehr entstehen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für aus Verspätungen entstehende Schäden, wenn wir, unsere Mitarbeiter oder Angestellten sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens ergriffen haben oder wenn es uns oder unseren Mitarbeitern oder Angestellten unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
17.2.3. Für Schäden, die bei Zerstörung oder Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck entstehen, haften wir jedoch nicht, soweit der Schaden auf die Eigenart des Gepäcks oder einem dem Gepäck innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Gepäck einschließlich persönlicher Gegenstände haften wir, wenn die Schäden auf unser Verschulden oder das Verschulden unserer Mitarbeiter oder Vertreter zurückzuführen sind. Wir sind nicht haftbar für Beschädigungen, Verlust, Zerstörung und Verspätung von Gegenständen, die von der Beförderung ausgeschlossen sind, oder von mit einem Limited-Release-Label versehenem Gepäck oder von Gegenständen, die nur bedingt befördert werden können, über deren Mitnahme wir aber nicht im Vorfeld informiert wurden und der wir nicht zugestimmt haben.
17.2.4. Wir schließen die Haftung für geringere Schäden am Äußeren Ihres Gepäcks (beispielsweise Kratzer, Schmutz, Flecken, Beulen, usw.) aus, die durch normale Abnutzung entstanden sein können.
17.2.5. Bei der Beförderung von Gepäck (einschließlich aufgegebenen Gepäcks und nicht aufgegebenen Gepäcks) liegt unsere Haftungsgrenze bei 1000 SZR pro Passagier, sofern der Passagier nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem das aufgegebene Gepäck an uns übergeben wurde, eine besondere Interessenserklärung für die Lieferung zum Bestimmungsort abgegeben und gegebenenfalls eine dafür zusätzlich erforderliche Summe bezahlt hat. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, einen die angegebene Summe nicht überschreitenden Betrag zu bezahlen, sofern wir nicht nachweisen können, dass die Summe höher ist als das tatsächliche Interesse des Passagiers an der Lieferung zum Bestimmungsort.
17.3. HAFTUNG BEI TOD, VERLETZUNGEN ODER VERSPÄTETER ANKUNFT DES PASSAGIERS, DIE DURCH UNFALL VERURSACHT WERDEN
17.3.1. Bei einem Unfall gilt unsere Haftung für Tod oder Verletzung von Passagieren vorbehaltlich der in den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen dargelegten Haftungsbeschränkungen. Wir unterliegen bei den in Absatz 17.1.3. behandelten Fällen einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung bis zu SZR 100.000.
17.3.2. Bei Forderungen, die diese Haftungsgrenze im Fall des Todes oder von Verletzungen von Passagieren überschreiten, können wir von der Haftung befreit werden, wenn wir beweisen können, dass (i) der Schaden nicht auf unsere Fahrlässigkeit oder eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung unsererseits oder seitens unserer Mitarbeiter, Angestellten oder Vertreter zurückzuführen ist, oder dass (ii) dieser Schaden ausschließlich auf die Fahrlässigkeit oder eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung seitens Dritter zurückzuführen ist.
17.3.3. Wir leisten spätestens 15 Tage nach der vorläufigen Feststellung der Identität der natürlichen Person, die Anspruch auf Entschädigung hat, solche Vorauszahlungen, die gegebenenfalls zur Befriedigung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse im Verhältnis zur Schwere des Falles erforderlich sind. Solche Zahlungen dürfen im Todesfall nicht unter SZR 16.000 pro Passagier liegen. Eine Vorauszahlung stellt keineswegs eine Haftungsanerkennung dar und kann gegen alle nachfolgenden Zahlungen aufgerechnet werden.
Vorauszahlungen sind nicht rückzahlbar, es sei denn, Wizz Air beweist nachträglich, dass:
a) Schäden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Passagiers verursacht oder mitverursacht wurden;
b) der Empfänger der Vorauszahlung nicht die entschädigungsberechtigte Person war oder der Schaden durch diese Person verursacht oder mitverursacht wurde.
17.3.4. Bei Schäden, die durch eine Verspätung bei der Beförderung der Passagiere entstehen, liegt unsere Haftungsgrenze bei SZR 4150 pro Passagier.
Erlass 28.§
18.1. GEPÄCKAUSGABE
18.1.1. Wenn das Gepäck angenommen wird, ohne vor Verlassen des Transitbereiches eine Beschwerde anzubringen und ohne eine Verlustmeldung (Property Irregularity Report, kurz: PIR) auszufüllen, gilt die Annahme als Anscheinsbeweis, dass das Gepäck in gutem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag ausgehändigt wurde.
18.1.2. Wenn Ihr Gepäck nicht mit demselben Flug ankommt, mit dem Sie gereist sind, müssen Sie dies unmittelbar bei Ihrer Ankunft melden und eine PIR-Verlustmeldung ausfüllen, bevor Sie den Transitbereich verlassen. Sollten Sie sich nicht an diese Bedingung halten, sind wir für Zerstörung, Verlust, Verspätung oder Beschädigung Ihres Gepäcks nicht haftbar.
18.1.3. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt oder gestohlen wird, müssen Sie dies umgehend bei Ihrer Ankunft melden und eine PIR-Verlustmeldung ausfüllen, bevor Sie den Transitbereich verlassen. Sollte es nicht möglich sein, den Schaden oder Diebstahl bei der Ankunft zu erkennen, müssen Sie dies am Flughafen innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Ankunft melden.
18.1.4. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck nicht mit demselben Flug ankommt, mit dem Sie gereist sind, und Sie es dann beschädigt erhalten oder es gestohlen wurde, müssen Sie den Schaden oder Diebstahl innerhalb 21 Tagen, nachdem das Gepäck Ihnen übergeben wurde, schriftlich melden. Wenn wir den Verlust Ihres aufgegebenen Gepäcks eingestehen oder Ihr aufgegebenes Gepäck auch nach Ablauf von 21 Tagen nach dem Datum, an dem es eintreffen sollte, noch nicht eingetroffen ist, sind Sie berechtigt, Ihre Rechtsansprüche aus dem Beförderungsvertrag geltend zu machen.
18.1.5. Wenn Ihr nicht aufgegebenes Gepäck beschädigt wird, müssen Sie dies noch an Bord des Flugzeugs melden. Sollten Sie diese Bedingung nicht erfüllen, übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden an Ihrem nicht aufgegebenen Gepäck.
18.1.6. Wenn Ihr Gepäck während der von uns durchgeführten Luftbeförderung beschädigt wird, müssen Sie sich um die Reparatur kümmern und uns die entsprechenden Belege zukommen lassen. Falls Ihr Gepäck so stark beschädigt sein sollte, dass es nicht mehr repariert werden kann, müssen Sie von der Werkstatt, die die Reparatur durchführen sollte, eine schriftliche Bestätigung einholen, in der auch die Gepäckmarke, der Gepäcktyp sowie der Gepäckwert angegeben werden muss.
18.1.7. Jede Beanstandung bedarf der Schriftform.
18.1.8. Sämtliche Beanstandungen sind zusammen mit der Verlustmeldung (PIR) und sämtlichen Nachweisen über den Ihnen entstandenen Verlust innerhalb 1 Monats nach Ankunft am Bestimmungsort an uns zu senden.
18.1.9. Wird die genannte Frist versäumt, so ist jede Klage gegen uns ausgeschlossen.
18.2. BESCHWERDEN
Beschwerden bezüglich der Luftbeförderung (mit Ausnahme von Beanstandungen bezüglich der Gepäckausgabe) müssen so bald wie möglich nach Ankunft des Fluges, mit dem die Beschwerde in Zusammenhang steht, jedoch spätestens innerhalb 2 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Umstände, die zur Beschwerde geführt haben, entdeckt wurden, in Schriftform erfolgen. Sie sind selbst haftbar für Verluste oder Schäden, die aus Ihrer nicht rechtzeitig eingereichten Beschwerde entstehen. Wizz Air bewertet die Beschwerde gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltendenden Fassung.
18.3. VERJÄHRUNG
Schadenersatzansprüche erlöschen, wenn innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab dem Ankunftszeitpunkt am Bestimmungsort oder ab dem planmäßigen Ankunftszeitpunkt, zu dem die Maschine hätte eintreffen müssen, oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderung endete, keine Klage eingereicht wurde. Die Methode zur Berechnung der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht, das an dem Gerichtsstand gilt, bei dem der Fall zu Verhandlung kommt.
Erlass 3.§ (3)
Hinsichtlich Charterflügen gelten die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen mit den folgenden Unterschieden:
19.1. Die folgenden Bedingungen gelten für die von uns durchgeführte Beförderung:
(a) die Vertragsbedingungen und alle weiteren Angaben, die in Ihrem Reiseplan enthalten sind und über die Sie im Fall einer Buchung über unser Call Center mündlich in Kenntnis gesetzt werden;
(b) die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen;
c) die „Convention“;
(d) das geltende Recht;
(e) der Chartervertrag.
19.2. Es obliegt Ihrem Reisebüro, Sie über die für Ihre Beförderung geltenden Bedingungen, die im Chartervertrag beschrieben sind, zu informieren. Das Reisebüro haftet für sämtliche Schäden, die daraus entstehen, dass das Reisebüro seine jeweilige Anzeigepflicht Ihnen gegenüber verletzt.
19.3. Ihre Buchung wird von Ihrem Reisebüro vorgenommen, das Ihnen den Buchungscode anzugeben hat.
19.4. Eine Änderung der Flugstrecke ist nicht gestattet. Die Vorschriften, die für die Änderung der Flugzeiten, für die Übertragbarkeit und Stornierung (auch aufgrund des Todes eines direkten Familienangehörigen) Ihrer Buchung gelten, werden von Ihrem Reisebüro gemäß dem mit Wizz Air geschlossenen Chartervertrag festgelegt.
19.5. Sie müssen bzw. die für die Beförderung zahlende Person muss Ihr Reisebüro bei der Buchung über Ihre körperliche Behinderung, eingeschränkte Mobilität, schwere oder ansteckende Krankheit sowie über jeden weiteren Gesundheitszustand, der eine ärztliche Versorgung oder medizinische Betreuung erfordert, informieren. Wenn eine Passagierin zum Zeitpunkt des Hin- oder Rückfluges bereits die 28. Schwangerschaftswoche überschritten hat, muss dies dem Reisebüro am Tag der Buchung mitgeteilt und dem Reisebüro eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Es obliegt Ihrem Reisebüro, die von Ihnen bereitgestellten Informationen sowie Ihre ärztliche Bescheinigung an uns weiterzuleiten. Sollte das Reisebüro die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, so haftet das Reisebüro für die Schäden, die aus der Verweigerung Ihrer Beförderung entstehen.
19.6. Wenn Sie besonderes Gepäck oder Gegenstände, die nur bedingt transportiert werden können, mitführen möchten, müssen Sie Ihr Reisebüro darüber informieren. Es obliegt Ihrem Reisebüro, derartige Anfragen an uns weiterzuleiten (siehe Absatz 14.4.). Sollte das Reisebüro die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, so haftet das Reisebüro für Schäden, die aus der Versäumnis des Reisebüros, uns entsprechend zu informieren, entstehen.
19.7. Artikel 7 der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen gilt nicht für die Beförderung in Charterflügen.
19.8. Beanstandungen, Anspruchsforderungen und Beschwerden (einschließlich Beschwerden bezüglich der Gepäckausgabe und Anspruchsforderungen aufgrund von Flugplanänderungen, Verspätungen, Annullierungen oder Umleitungen) haben in Schriftform an Ihr Reisebüro zu erfolgen. Es gelten sämtliche in Artikel 18 angegebenen Verjährungsfristen.
19.9. Das Reisebüro, das den Flug chartert, hat sämtliche Kosten zu tragen, die aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, entstehen.
19.10. Kosten, die aus der Überbuchung von Flügen entstehen, sind von dem Reisebüro, das den Flug chartert, zu tragen.
19.11. Wenn Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben, zahlen wir den Betrag an Ihr Reisebüro, daher müssen Sie die entsprechenden Anträge an Ihr Reisebüro senden.
20.1. Im Zweifelsfall gilt die ungarische Version der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
20.2. Die Überschriften sämtlicher Artikel der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und können nicht zur Auslegung des Textes herangezogen werden.
20.3. Wenn die Buchung von einer anderen Person als dem Passagier vorgenommen wird oder wenn diese Person die Buchung auch im Namen weiterer Passagiere vornimmt, gehen wir davon aus, dass er/sie beim Buchungsvorgang seine/ihre Erklärungen abgibt, sein/ihr Einverständnis im Namen sämtlicher (weiterer) für dieselbe Buchung gebuchten Passagiere erteilt und dazu befugt ist, im Namen des oben erwähnten Passagiers bzw. der oben erwähnten Passagiere Erklärungen abzugeben und sein Einverständnis zu erteilen.